§ 1 Vertragsgegenstand
Der Makler ist bei der Fonds Finanz als selbständiger Gewerbetreibender (§93 HGB) angebunden und handelt auf eigene Rechnung. Der Makler möchte zeitgleich mit diesem Kostenübernahmevertrag einen Makler-Homepage-Vertrag mit der VersOffice GmbH schließen. Gegenstand dieses Kostenübernahmevertrages ist es, eine Kostenübernahmeregelung bzgl. der Kosten des MaklerHomepage-Pakets zwischen der Fonds Finanz und dem Makler zu treffen. Ausgenommen von dieser Kostenübernahme sind die Domains des Makler-Homepage-Vertrages.
§ 2 Rechte und Pflichten
1. Der Makler soll jedes Jahr aufs Neue bei der Fonds Finanz ein jährliches Provisionsvolumen von mind. 30.000 € generieren. Bei der Berechnung des Provisionsvolumens werden die von der Fonds Finanz an den Makler abgerechneten Abschlußprovisionen (AP) und Bestands(pflege)provisionen (BP) einbezogen. Die in dem Betrachtungszeitraum dieses Vertrages anfallenden abgerechneten Stornos reduzieren das Provisionsvolumen in dieser Höhe. Bei der Berechnung des Provisionsvolumens sind Direktanbindungen des Maklers an die Gesellschaften ausgenommen. Stichtag für die Berechnung und den Vertragsbeginn ist der Erste des Monats, in dem sowohl dieser Kostenübernahmevertrag von beiden Parteien unterzeichnet ist, als auch der Makler-HomepageVertrag (zwischen Makler und VersOffice GmbH) zu laufen beginnt.
2. Die Fonds Finanz verpflichtet sich, im Falle des jeweiligen Erreichens des in §2 Ziffer 1 vereinbarten Provisionsvolumens durch den Makler, die durch den Makler-Homepage-Vertrag mit der VersOffice GmbH vereinbarte Lizenzgebühr für das Makler-Homepage-Paket unmittelbar gegenüber VersOffice zu übernehmen. Ausdrücklich nicht erfasst von der Kostenübernahme sind die Gebühren für die Domains des Makler-Homepage-Vertrages sowie alle weitere Leistungen der VersOffice GmbH, die der Makler zu dem Makler-Homepage-Vertrag gesondert hinzubuchen kann. Ob das in §2, Ziffer 1 vorgegebene Provisionsvolumen erreicht wurde, wird jedes Vertragsjahr entsprechend dem obigen Stichtag neu bewertet.
3. Die Rechnungsstellung gegenüber dem Makler erfolgt seitens der VersOffice GmbH am Ende eines jeden Vertragsjahres. Im Falle des Erreichen des Provisionsvolumens gem. §2, Ziffer 1 wird die VersOffice GmbH bezüglich der Begleichung der Kosten auf Fonds Finanz zugehen. Die VersOffice GmbH und die Fonds Finanz haben sich über diese Vorgehensweise abgestimmt.
4. Sollte der Makler das in §2, Ziffer 1 vereinbarte Provisionsvolumen in dem jeweiligen Vertragsjahr nicht erreichen, so bleibt er gegenüber der VersOffice GmbH weiterhin zur Zahlung der jeweiligen jährlichen Lizenzgebühr für das Makler-Homepage-Paket verpflichtet. Fonds Finanz ist in diesem Fall nicht, auch nicht
anteilig verpflichtet, die im Makler-Homepage-Vertrag geregelten Gebühren zu übernehmen.
5. Falls zwischen den Parteien streitig sein sollte, ob das in §2, Ziffer 1 vereinbarte Provisionsvolumen erreicht wurde oder nicht, obliegt es dem Makler durch Provisionsabrechnungen gegenüber der Fonds Finanz nachzuweisen, dass tatsächlich das Provisionsvolumen erreicht wurde.
§ 3 Laufzeit, Kündigung
1. Der Vertrag läuft zunächst ein Jahr (Beginn mit dem unter § 2 Ziffer 1 genannten Stichtag) und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vor deren Ablauf mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Der Vertrag kann zudem außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung ist die Fonds Finanz nicht, auch nicht anteilig verpflichtet, gem. §2, Ziffer 2 dieses Vertrages, die im Makler-Homepage-Vertrag geregelte Lizenzgebühr zu übernehmen.
2. Der Vertrag (damit auch die Kostenübernahme durch Fonds Finanz) endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Makler-Homepage-Vertrag zwischen dem Makler und der VersOffice GmbH nicht zustande kommt innerhalb von zwei Monaten seitdem der Makler und die Fonds Finanz die vorliegende Vereinbarung beide unterzeichnet haben. Im Falle einer solchen Vertragsbeendigung entfällt die Kostenübernahme durch die Fonds Finanz.
3. Endet die Zusammenarbeit des Maklers mit der Fonds Finanz, insbesondere durch Kündigung der Vertriebsvereinbarung, so endet auch der Kostenübernahmevertrag zum gleichen Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ebenso endet der Kostenübernahmevertrag zum gleichen Zeitpunkt automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Makler-HomepageVertrag endet. Eine Kostenübernahme für das hier noch laufende Vertragsjahr scheidet in beiden Fällen aus, sofern der Makler-Homepage-Vertrag oder die Vertriebsvereinbarung vor dem regulärem Vertragsende dieses Kostenübernahmevertrages (insb. außerordentlich) beendet wurde. Auch eine anteilige Kostenübernahme scheidet in diesen Fällen aus.
4. Das Vertragsverhältnis endet ohne weitere Erklärung durch die Vertragsparteien mit dem Tod des Maklers oder mit der Abmeldung seiner gewerberechtlichen Erlaubnis.
§ 4 Datenschutz, Geheimhaltung
1. Die Vertragsparteien werden die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten und die von der jeweiligen Vertragspartei erlangten Daten und Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Dem Makler ist bekannt, dass zur Abwicklung dieses Vertrages die VersOffice GmbH von der Fonds Finanz erfährt, ob das in §2, Ziffer 1 vereinbarte Provisionsvolumen erreicht wurde oder nicht. Eine sonstige Datenübermittlung an die VersOffice GmbH erfolgt nicht. Zur Vermeidung eines
Rechtsstreits ist die Fonds Finanz darüber hinaus im Einzelfall berechtigt, der VersOffice GmbH das genaue Provisionsvolumen auf Verlangen nachzuweisen.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Kostenübernahmevertrages bekannt werden sollten, während und auch nach Beendigung dieses Kostenübernahmevertrages unbefristet strikt vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Jede Partei ist verpflichtet, mit der anderen Partei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen, ob eine Information als vertraulich zu behandeln ist. Als vertraulich gelten nicht Informationen, die eine Partei nachweislich von einem Dritten rechtmäßig erhalten hat oder bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt war oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Kostenübernahmevertrag enthaltene Verpflichtung allgemein bekannt wurde.
§ 5 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eine eventuell bestehende Vertragslücke.
4. Es gilt deutsches Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort ist München.